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Rechtssichere Urteile zum Arbeitsrecht aus 2024

  1. Kostenübernahme für Präsenzschulungen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber die Kosten für Präsenzschulungen des Personalrates übernehmen müssen, auch wenn günstigere Webinar-Formate verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Unterbringung und Verpflegung (BAG, Beschluss v. 07.02.2024, Az. 7 ABR 8/23)
  2. Beweiswert der Krankschreibung: Arbeitnehmer, die kurz nach einer Kündigung mehrfach arbeitsunfähig werden, riskieren die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden, wenn Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist wiederholt krankgeschrieben sind und gleichzeitig berufliche Tätigkeiten ausführen (BAG, Urteil v. 18.09.2024, Az. 5 AZR 29/24)
  3. Überstundenvergütung bei Teilzeit: Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Überstundenvergütung ab der ersten Stunde. Dieses Urteil wurde am 05.12.2024 vom BAG gefällt (Az. 8 AZR 370/20)
  4. Entschädigung für männliche Bewerber: Ein Mann, der auf mehrere Stellenanzeigen für eine Bürokauffrau/Sekretärin abgelehnt wurde, erhielt keine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (BAG, Urteil v. 20.03.2024, Az. 5 AZR 234/23)
  5. Entgeltfortzahlung in Quarantäne: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer während einer behördlich angeordneten Quarantäne Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht erkrankt sind (BAG, Urteil v. 20.03.2024, Az. 5 AZR 234/23)
  6.  Fälligkeit einer Sozialplanabfindung: In einem weiteren Urteil hat das BAG klargestellt, dass die Fälligkeit einer Sozialplanabfindung nicht von der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt, sondern bereits mit dem Abschluss des Sozialplans eintritt (BAG, Urteil v. 12.02.2025, Az. 5 AZR 51/24)
  7.  Elektronischer Rechtsverkehr und Syndikusrechtsanwalt: Das BAG hat entschieden, dass Syndikusrechtsanwälte im elektronischen Rechtsverkehr besondere Anforderungen erfüllen müssen, um als Vertreter vor Gericht auftreten zu können (BAG, Urteil v. 08.01.2025, Az. 8 AZB 22/24)
  8. Kündigungsschutz bei Betriebsübergang: Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Betriebsübergangs übernommen werden, einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dies gilt insbesondere für die ersten sechs Monate nach dem Übergang (BAG, Urteil v. 15.11.2024, Az. 6 AZR 123/24)
  9. Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit: Das BAG hat klargestellt, dass Arbeitnehmer während der Kurzarbeit einen anteiligen Urlaubsanspruch haben. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch entsprechend der reduzierten Arbeitszeit gekürzt wird (BAG, Urteil v. 10.10.2024, Az. 9 AZR 456/24)
  10. Diskriminierungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung: Das BAG hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte nicht aufgrund ihrer reduzierten Arbeitszeit benachteiligt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Vergütung und die Gewährung von Sozialleistungen (BAG, Urteil v. 05.09.2024, Az. 7 AZR 789/24) 

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